Die Turnierordnung der OLN besagt: "In die Staffel Nord steigt je eine Mannschaft aus den Landesligen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein auf." -> Wenn mindestens eine Mannschaft in der Landesliga aufstiegsberechtigt ist, dann darf der Verband einen Aufsteiger stellen (was bei 10 nicht aufstiegsberechtigten Mannschaften passiert, weiß im Zweifelsfall nur Jürgen K.

).
(Bei unserem ersten Oberliga-Aufstieg waren übrigens nur 4 der 10 Mannschaften aufstiegsberechtigt.)
Die Stichkampf-Problematik wird zumindest dadurch ein wenig entschärft, dass im Fall der Fälle keine andere Mannschaft stichkampfberechtigt wird, sondern ein direkter Aufstieg vorgesehen ist und damit schlimmstenfalls der Stichkampf nachträglich zum Trainingswettkampf degradiert wird.
(Wenn Kirchweyhe II nicht aufsteigen darf, dann steigt in jedem Fall Lübeck auf; und in dem fiktiven Beispiel hätte eben HSK II den Stichkampf spielen dürfen - bei einem direkten Klassenerhalt der ersten Mannschaft wäre der Süd-Zweite so oder so aufgestiegen.)